Querpass

Offiziell: In Münster ist Kindertraining auch ohne Abstand erlaubt

Von Fabian Renger

(09.03.21) Nun haben es die Vereine auch schriftlich. Was wir bereits am Freitag verkündeten, hat das Sportamt in Münster am Dienstag jetzt auch endgültig bestätigt. "Sport in Gruppen mit bis zu 20 Kindern auch mit Kontakt möglich", schreibt die Behörde an ihre Vereine. "Im vorangegangenen Schreiben habe ich Ihnen mitgeteilt, dass bis zu 20 Kinder bis einschl. 14 Jahren auf Außensportanlagen wieder Sport  miteinander treiben dürfen. Eine Nachfrage beim Land NRW hat nun ergeben, dass dieser Sport auch ohne Abstand stattfinden darf."

Weiter bittet das Sportamt "ausdrücklich um einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Kontaktsport und Beschränkung des Kontakts auf einen möglichst geringen Umfang."

Keine Zweiergruppen unter Anleitung

Zudem erlaubt ist laut der seit Montag (8.3.) geltenden Coronaschutzverordnung Sport von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei  verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes und Sport als Ausbildung im Einzelunterricht. "Die Zulässigkeit dieses Sports bezieht sich unverändert auf den eigenorganisierten Sport", heißt es konkret. Bedeutet: "Eine Organisation des Sportbetriebes durch die  Vereine ist (für das Alter ab 15 J. und den Erwachsenenbereich) weiterhin nicht vom Verordnungsgeber vorgesehen."

Weiterhin nicht legal ist es demnach, eine Ü14-Fußballmannschaft in mehrere Zweiergruppen aufzuteilen, die zeitgleich unter Anleitung trainieren. "Dies fiele unter den Freizeit- und Amateursportbetrieb, der weiterhin nicht zulässig ist."

Rückverfolgbarkeit muss gewährleistet sein - Hygieneregeln gelten

Zudem bittet die Münsteraner Behörde um die Führung der Anwesenheitslisten mit den Kontaktdaten der anwesenden Kinder, um ggf. auf ein Ausbruchsgeschehen reagieren und die Rückverfolgung gewährleisten zu können. Weiterhin gelten auf dem Stadtgebiet die üblichen Hygieneregeln, die Schließung der  Umkleiden/Duschen und das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen auf allen Flächen außerhalb der Sportfläche.

Abschließend warnt die Behörde noch. "Seit einigen Tagen sind die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin als „Fünf Öffnungsschritte“ im medialen Umlauf. Diese Übersicht über die einzelnen Öffnungsschritte (z.B. ab 22.03) mit den  dort angegebenen Lockerungen ist lediglich als Absichtserklärung zu sehen, die nicht automatisch ab dem jeweiligen Datum in Kraft tritt", schreibt das Sportamt. "Dazu bedarf es – Sie kennen das Verfahren bereits – jeweils einer Neufassung der Coronaschutzverordnung der einzelnen Bundesländer. Über die für NRW jeweils gültigen Neufassungen werde ich Sie weiterhin kurzfristig nach dem Bekanntwerden informieren."

Wir natürlich auch.