Querpass

Insgesamt 20 Wochen Sperre für zwei Kicker vom FC Mecklenbeck


(06.08.12) Sie standen vor diesem Match bereits als Meister der Kreisliga A1 fest, und doch hatten sich zwei Fußballer des 1. FC Mecklenbeck in der Partie gegen die Reserve des 1. FC Gievenbeck am letzten Spieltag der Saison 2011/12 nicht im Griff. Und so verhängte die Kreisspruchkammer (KSK) unter dem Vorsitz von Manfred Mönig insgesamt 20 Wochen Sperre für die beiden Delinquenten.

Was war passiert? Zwei Akteure der Mecklenbecker hatten den Schiri beleidigt, der eine hatte ihn sogar außerdem bedroht, und der Spielertrainer – mittlerweile für einen anderen Verein im Kreis Steinfurt am Ball - ihn nach dem Schlusspfiff  voller Häme beklatscht und gefragt, ob er denn auf seine großartige Leistung auch noch stolz sei. Für die Beleidigung  gab es eine Sperre von acht Wochen, für die Bedrohung zwölf und für das Beklatschen einen Verweis, den der Kammervorsitzende für ausreichend und angemessen hielt.

Unter falschem Namen - keine böse Absicht

In einer weiteren Verhandlung erwies sich die Chose als am Ende gar nicht so schlimm. Zwar bestätigte sich vor der KSK, dass Borussia Münster III  am 28. Mai in der Begegnung mit GW Marathon einen Kicker unter falschem Namen eingesetzt hatte, doch stellte sich heraus, dass weder den Verein noch den Spieler daran die Schuld trifft, sondern den noch reichlich unerfahrenen Betreuer der Mannschaft, dem man allenfalls Leichtfertigkeit vorwerfen kann.
Die Sache schien zuerst reichlich verworren, und der KSK-Vorsitzende Mönig sah sich gar veranlasst,  von einer „märchenhaften Darstellung“ zu sprechen. Doch dann löste sich alles doch irgendwie auf: Der Pass des Spielers, der  in der 60. Minute aufs Feld sollte (und der durchaus spielberechtigt ist), war so schnell nicht aufzufinden, und dann hatte irgendwer zu dem Betreuer gesagt, er solle doch einfach einen anderen Namen eintragen.

So geht das natürlich nicht und muss geahndet werden, doch da keinerlei böse Absicht zu erkennen war, beließ es die Kammer bei einem Verweis und dem guten Rat, sich mit dem Regelwerk des DFB künftig besser vertraut zu zeigen. Der Vollständigkeit halber bleibt zu erwähnen, dass der eingewechselte Spieler, der definitiv nicht wusste, dass er unter falschem Namen lief, freigesprochen wurde.