Fristen, Fakten, Fallstricke: Alles zum Vereinswechsel


Von Jan Ahlers

(01.08.14) Immer wieder tauchen bei neuen, aber auch etablierten Vereinsfußballern Probleme beim Vereinswechsel auf. Bis zu welchem Zeitpunkt muss man sich bei Vereinen an- oder abgemeldet haben? Erhalte ich bei einem Wechsel noch eine Spielberechtigung oder muss ich mit einer Spielsperre rechnen? Heimspiel-online erklärt allen Neu-Fußballern, Rückkehrern und Aufrückern aus den Juniorenteams die Wechselregeln.

Bis zum 30. Juni muss sich ein Spieler per Einschreiben vom Verein abgemeldet haben, um überhaupt einen Wechsel zu ermöglichen. In den darauf folgenden zwei Monaten (bis zum 30. August) müssen die Spielberechtigungsunterlagen des neuen Vereins vollständig eingegangen sein, nur dann erhält der betreffende Spieler umgehend eine Spielberechtigung. Ansonsten droht eine Spielsperre, die ebenso bei Wechseln außerhalb der Wechselfrist (bis 31. August) in Kraft tritt.

Immer wieder kommt es vor, dass sich Spieler nicht an die Fristen halten oder sie schlicht und einfach vergessen. "Bis zum 1. November muss ein Spieler warten, wenn er nicht innerhalb der Wechselfrist die Unterlagen einreicht", bestätigte Helmut Thimatmar, Staffelleiter der Kreisliga B 1. Erst im Winter gebe es für die Spieler ein neues Transferfenster. "Vom 31. Dezember bis zum 31. Januar ist der Transfermarkt wieder geöffnet", so Thihatmar. Auch hier vollzieht sich dann wieder der oben genannte Prozess.