Querpass

Der FLVW beantwortet wichtige Fragen - und verbietet Turniere


Von Fabian Renger

(02.06.21) "Ein solches Turnier durchzuführen, das wäre respektlos und vermessen." "Lüde" Wielers vom 1. FC Gievenbeck hatte Ende vergangener Woche eine klare Meinung zum Thema Sommerturniere im Jahr 2021. Die 49ers hatten ihren "Liba-Pokal" nicht einmal geplant. Falls andere Clubs mit einer gesunden Portion Optimismus handelten und Spielpläne erstellten, dürften diese jetzt ziemlich doof dreinschauen. Denn der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) hat bis Ende August Turniere untersagt.

Turniere

"Für den Amateurfußball gilt ein Turnierverbot bis einschließlich zum 31.08.2021", teilt der Verband in der Nacht zu Mittwoch in einem uns vorliegenden Schreiben an die Vereine mit. Der FLVW dürfte diese Entscheidung auf Grundlage der aktuellen Coronaschutzverordnung und hier vor allem wohl wegen des letzten Punktes unter §14 getroffen haben.

Dort heißt es, dass "Sportfeste und Sportveranstaltungen ohne feste Begrenzung der Zahl der teilnehmenden Personen sowie Zuschauerinnen und Zuschauer jeweils mit Negativtestnachweis und mit einem durch die zuständige Behörde genehmigten Hygienekonzept" ab dem 1. September und in Inzidenzstufe 1 erlaubt seien. Vorm 1.9. herrschen sowohl bei den Zuschauern als auch bei den Sporttreibenden Personenbegrenzungen mit - je nach Region und Inzidenzstufe - unterschiedlichen Vorgaben.

Große Enttäuschung herrschte am Mittwochmorgen bei Steve Ridder. Der Sportliche Leiter von GWA Rheine hatte ein Sommerturnier mit dem SV Mesum, SC Hörstel oder auch dem FC Schüttorf geplant. Ridder sagt: "Ich habe es heute Morgen gelesen und bin enttäuscht. Ich habe bis jetzt noch keine Idee, wie wir es machen. Wir hatten erst am Montag Vorstandssitzung und das Event durchgeplant."

Hoffnungen macht derweil FLVW-Vizepräsident Manfred Schnieders. Öffnet externen Link in neuem FensterGegenüber der WAZ ließ er durchblicken, dass mehrtätige Turniere mit zwei Spielen am Tag zulässig seien. Als Turnier werde definiert, wenn „sich zehn Mannschaften an einem Tag treffen, um einen Pokal auszuspielen." Das letzte Wort in dieser Frage hat natürlich sowieso der örtliche Fußballkreis.

Tests

Der FLVW äußerte sich zudem zu weiteren Punkten. Beispielsweise zum Thema 'Testungen'. Diese sind ja neuerdings für Seniorenfußballer*innen beim Training/Spiel mit Kontakt vorgeschrieben.(wir berichteten mehrfach) Der Verband schreibt dazu: "Grundsätzlich sind Tests aus anerkannten Testzentren oder begleitete Selbsttests (jeweils mit schriftlicher Bestätigung) notwendig. Reine persönliche Selbsttests reichen nicht aus!"

Freundschaftsspiele

Auch in puncto Testspiele appelliert der Verband noch einmal an die Vernunft. Rechtliche Möglichkeiten sollten nicht ausgereizt, der positive Trend der Corona-Zahlen nicht aufs Spiel gesetzt werden. "Auch wenn der Drang zum sportlichen Wettbewerb groß ist und die Ansteckungsgefahr bei Aktivitäten auf dem Spielfeld sehr gering ist, sind insbesondere die Rahmenbedingungen zu beachten", so der FLVW. Die Anreise (Im Regelfall via Fahrgemeinschaft), die Nutzung von Umkleiden (sofern zulässig) sowie die Unterbringung von Zuschauern seien weiterhin Risikofaktoren und "bestmöglich zu vermeiden." 

Im Interesse des Gesundheitsschutzes sollten die Vereine bei Freundschaftsspiel-Planungen zwischen Risiko und Nutzen abwägen und die Inzidenzien der Orte der beteiligten Teams im Blick behalten. "Generell ist ein „Freundschaftsspiel-Tourismus“ dringend zu vermeiden", mahnt der Verband.

Verständnis der drei Inzidenzstufen

Weiter erklärt er die Systematik der neuen Corona-Inzidenzstufen, z.B. dass Regeln der ersten Stufe in die weiteren beiden Stufen mitgenommen werden. "So bleibt zum Beispiel die in Stufe 3 geltende Testfreiheit für kontaktfreien Sport mit bis zu 25 Personen draußen und Kontaktsport draußen von Kinder-/Jugendgruppen bis einschließlich 18 Jahre in den Stufen 2 und 1 selbstverständlich erhalten", erklärt der FLVW. Eine Frage, die unserer Redaktion in den vergangenen Tagen auch bereits gestellt wurde.  Der Verband erklärt diese 'Mitnahme' auch noch einmal auf Öffnet externen Link in neuem Fensterseiner Homepage. Wichtig: Lokal kann es dennoch zu abweichenden Vorgaben der Behörden kommen. Der FLVW weist daher darauf hin, die detaillierten Richtlinien mit dem zuständigen Amt vor Ort abzustimmen.  

Weiter sagt der FLVW: "Generell gilt für alle Personenangaben in allen drei Stufen, dass Genese und Geimpfte nicht mitgezählt werden. Personen, die entweder eine Corona-Erkrankung hinter sich gebracht haben oder Personen, die einen doppelten Impfschutz haben, können also zusätzlich zum Training dazukommen." 

Kontrolle?

Bleibt die Frage, wer die ganzen Vorgaben und Ausnahmen kontrollieren soll. Der Verband erklärt: "Hier ist es an Trainerinnern und Trainern bzw. Übungsleitenden, die entsprechenden Dokumente einmalig zu überprüfen. Wir sind hier auch gerade dabei, die FLVW-CheckIn App entsprechend weiterzuentwickeln, damit diese Angaben ebenfalls hinterlegt werden können."