Querpass

Das gilt ab Freitag. Quelle: LSB NRW

Senioren brauchen nun doch einen Negativtest


Von Fabian Renger

(27.05.21) Wie nennt  man eigentlich verschärfende Lockerungen? Wir fragen für einen Freund. Denn die ab dem morgigen Freitag (28. Mai) geltende Coronaschutzverordnung bittet alle Kontaktsportler - sprich auch alle Fußballer - ab 19 Jahren nun im Gegensatz zur vorher geltenden Coronaschutzverordnung vorm Training zum Test. Auch werden sie in ihren Gruppengrößen nun begrenzt.

Wir hatten es gestern Abend bereits aus der Verordnung so herausgelesen, nun bestätigt uns der Landessportbund NRW (LSB NRW) mit dieser Sichtweise. Er hat das relativ chaotisch anmutende neue NRW-Regelwerk schön auf einem Schaubild dargestellt. Wann ist Kontaktsport drinnen erlaubt? Wann Kontaktsport draußen? Wann sind Tests nötig? Was bedeutet die einfache Rückverfolgbarkeit, von der in der neuen Coronaschutzverordnung die Rede ist? Wie groß dürfen die Gruppen wann sein? Danke, LSB! [zur Übersicht Öffnet externen Link in neuem FensterHIER hin oder unter diese Textabschnitt]

Zuvordererst: In NRW gibt's künftig vier maßgebliche Bereiche. In allen Bereichen, wo die Inzidenz stabil über 100 liegt, gilt die Bundes-Notbremse. (Regeln s. unten). Es folgt die Inzidenstufe 3 (Inzidenz 50,1-100), die Inzidenzstufe 2 (35,1-50) und die Inzidenzstufe 1 (0-35). Die Regeln der Stufen 2 und 1 sind quasi Upgrades der Stufe 3. Die Zuordnung zu den einzelnen Inzidenzstufen erklären wir unten noch einmal. Jetzt aber mal ein weiteres Mal Butter bei die Fische: Wer darf sich nun über die neuen Vorgaben freuen? 

Erleichterung für Jugendfußballer

Auf jeden Fall gibt's Erleichterungen für alle Fußballer bis einschließlich 18 Jahren. Denn die dürfen sich ab Freitag in allen Regionen der drei Inzidenzstufen in 25er-Gruppen austoben.(zzgl. zwei Trainern) Eine Testpflicht ist beim Kicken in allen drei Stufen für sie nicht vorgeschrieben. Vorher war der Kontaktsport Fußball bei Inzidenzen zwischen 50 und 100 maximal 14-Jährigen erlaubt - und denen auch nur in 20er-Gruppen. Fraglich ist jedoch nun, was z.B. bei einer A-Jugend passiert, in der auch 19-Jährige vertreten sind. Müssen die zuschauen? Müssen sich nur die 19-Jährigen testen lassen und dürften danach mit negativem Resultat mitspielen? Oder müssten sich, sobald auch 19-Jährige teilnehmen, direkt alle testen lassen? Fragen im Jahr 2021.

Seniorenfußballer brauchen nun einen Test

Etwas komplizierter macht der Stufenplan die Sachlage definitiv für alle Seniorenfußballer (ab 19 Jahre), für die kurioserweise nun etwas strengere Regeln gelten. In Inzidenzstufe 3 geht (noch) gar nichts, in Stufe 2 ist ihnen draußen Kontaktsport nur mit einem Negativtest  in 25er-Gruppen (bei einfacher Rückverfolgbarkeit) erlaubt. In Inzidenzstufe 1 würde sich die erlaubte Teilnehmerzahl bei den selben Bedingungen auf 100 Personen erhöhen. Zum Vergleich: In der vorherigen Coronaschutzverordnung war in NRW ab einer stabilen Inzidenz von unter 50 weder von Alters- noch von Personenbegrenzungen noch von einem Negativtestnachweis für den Kontaktsport unter freiem Himmel die Rede. Bei der kontaktfreien Ausübung (z.B. Passübungen) draußen gelten folgende Regeln: In Inzidenzstufe 1 sind 25er-Gruppen erlaubt, ab Stufe 2 ist die kontaktfreie Ausübung in unbegrenzt großen Gruppen zulässig - jeweils herrscht hier keine Testpflicht.

Auch die Handballer sehen Licht am Tunnel

Sicher ist: Handballer hingegen profitieren von den Regeln. Zu zwölft dürften sie in Gebieten der Inzidenzstufe 2 ihrem Sport in der Halle wieder mit Kontakt nachgehen - sofern sie vorher negativ getestet wurden und die einfache Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist. Ohne Kontakt gäbe es unter den selben Vorbedingungen (plus Mindestabstand) keinerlei Personenbegrenzung.  In Inzidenzstufe 1 dürfte die Teilnehmerzahl mit Kontakt, Negativtest und einfacher Rückverfolgbarkeit sogar 100 Leute betragen, ohne Kontakt sind dort die Regeln dieselben wie in Stufe 2. Vorher war der Kontaktsport in der Halle auch in Gebieten mit niedriger Inzidenz an Kontaktbeschränkungen und Altersgrenzen geknüpft. 

Sonstiges

Die Tests dürfen maximal 48 Stunden alt sein.

Geimpfte und Genesene (Immunisierte) sind negativ Getesteten gleichgestellt.(was genau das bedeutet, Öffnet externen Link in neuem Fensterlest ihr hier) Bei den Personenobergrenzen werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. 

Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Maßgeblich sind die Inzidenzzahlen im jeweiligen Kreis bzw. der kreisfreien Stadt.

Ach ja: Sollte die Region vor Ort und zugleich das Land die Inzidenzstufe 1 erreicht haben, dann fällt bei der Sportausübung der Testnachweis weg.

Zur Erinnerung: Bundes-Notbremse

Überschreiten ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche, bundeseinheitliche Maßnahmen. Für den Sport heißt das:

Tagsüber ist Sport alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes möglich. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen. Diese Einschränkungen gelten nicht, wenn sich ausschließlich geimpfte und genesene Personen treffen. Ansonsten zählen geimpfte und genesene Personen bei der Berechnung von Höchstgrenzen nicht mit.

Nach fünf Werktagen in Folge, an dem die 100 unterschritten wird, enden die Notbrems-Beschränkungen ab dem übernächsten Tag.