Querpass

Bei Annullierung: Platzverweise werden nicht gelöscht


Von Fabian Renger

(16.04.21) Eine mögliche Saisonannullierung wird viele Fragen mit sich bringen. Einem spannenden Sachverhalt gingen nun die Kollegen der Ruhrnachrichten auf den Grund. Sie fragen beim Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) nach, was denn aus den Sperren für Platzverweise und für die Sperre nach einer fünften Gelben Karte wird, falls die Saison annulliert wird.

Die Antwort des Verbandes folgte und ist klar: Sperrstrafen nach Gelb-Roter und Roter Karte würden auch in der Spielzeit 2021/22 noch gelten, Öffnet externen Link in neuem Fensterheißt es aus Kaiserau. Anders verhält es sich derweil mit der fünften Gelben Karte. Solche Sperren würden mit Ende der aktuellen Spielzeit nämlich erlöschen. (Auch wenn es sehr unwahrscheinlich erscheint, dass überhaupt jemand innerhalb von zwei Monaten fünf gelbe Karten eingeheimst hat...)

Und warum wird unterschieden?

Weswegen dort unterschieden wird, erklärte der Verband den RN inzwischen auch. Für den Umgang mit der Roten bzw. Gelb-Roten Karte sei der übergeordnete Westdeutsche Fußballverband (WDFV) und eine eventuelle Sportgerichtsbarkeit verantwortlich. Dies bekräftigte der FLVW nach Rücksprache beim Verbands-Fußball-Ausschuss-Vorsitzenden Reinhold Spohn Öffnet externen Link in neuem Fenstergegenüber den RN am Freitag noch einmal. Solche Sperren (Rot/Gelb-Rot) würden als Spielsperren auch nach Beendigung des jeweiligen Spieljahres (30. Juni) Bestand haben - und zwar unabhängig davon, ob eine Saison gewertet oder annulliert würde.

Bei der Sperre für die fünfte Gelbe könnten die einzelnen WDFV-Verbände für sich selbst entscheiden, wie sie dies handhaben. Der FLVW habe dies in Öffnet externen Link in neuem Fensterseinen Durchführungsbestimmungen festgelegt. Tatsächlich heißt es dort: "Eine Übertragung [der Karten/Gelb-Sperren] auf das neue Spieljahr [...] ist ausgeschlossen."

Gelbe Karten verfallen also auch bei einer Saisonannullierung.