Grevens Siegesserie reißt am Grünen Tisch


Von Mario Witthake

(30.10.14) Der SC Greven 09 ist nicht mehr verlustpunktfrei! Die Kreisspruchkammer (KSK) des Kreises Münster/Warendorf hat am Donnerstagabend entschieden, dass der A-Liga-Tabellenführer seinen Co-Trainer Sebastian Hänsel im Spiel beim BSV Roxel II nicht hätte einsetzen dürfen. Gegen das Urteil und die neue Spielwertung von 2:0 für Roxel II wird der SC Greven 09 in Berufung gehen, wie Vereinsvertreter Dr. Thomas Drunkenmölle noch am Abend ankündigte.

Die Grevener sehen sich noch im Recht, weil sie den Schiedsrichter der Partie vom 7. September, die sie mit 2:1 gewonnen hatten, vor der Einwechslung des Spielers Hänsel um die Erlaubnis gefragt hatten. Der Unparteiische Younes Mabrouk hatte abgenickt, wie er vor der KSK noch einmal herausstellte. Doch, so die Begründung des KSK-Vorsitzenden Manfred Mönig, sei dies nicht entscheidend in einem durchaus kuriosen Fall.

Fehler des Schiedsrichters

Hänsel hatte am 7. September in Roxel schon in der ersten Halbzeit in seiner Funktion als Co-Trainer des SC Greven 09 am Spielfeldrand laute Kritik am Schiedsrichter Mabrouk geübt. Der hatte ihn zunächst verwarnt und dann im zweiten Durchgang, genauer gesagt in der 60. Minute, wegen einer erneuten verbalen Entgleisung des Innenraums verwiesen. Mabrouk erkannte im weiteren Spielverlauf den Spieler Hänsel im Grevener Trikot auf der Bank und stellte fest, dass er ihn mit der Roten Karte hätte bestrafen müssen. „Mir ist noch auf dem Feld klar geworden, dass ich einen Fehler gemacht habe“, so Mabrouk vor der KSK. Den Namen Hänsel hatte er zuvor auf dem Spielberichtsbogen übersehen. Weil Mabrouk in der Schlussphase der Partie selbst nicht wusste, ob Hänsel nun als Spieler spielberechtigt gewesen ist, habe er bei der Einwechslung zugestimmt und den protestierenden Roxelern dies auch so erklärt.

KSK-Vorsitzender Mönig lobte Mabrouk für dessen Fehler-Eingeständnis, wies die Grevener Argumentation, man müsse sich ja auf die Aussagen des Schiedsrichter verlassen können, jedoch ab. Der SC Greven 09 hätte die Spielberechtigung selbst prüfen müssen, erklärte Mönig. Und jene Spielberechtigung lag nicht vor, wie der BSV Roxel im Vorfeld der Verhandlung schon herausgefunden hatte.

Klärender Auszug

Als die Roxeler dann in der Verhandlung einen Auszug der Schiedsrichter-Zeitung des DFB vom Mai/Juni 2012 vorlasen, staunten die Anwesenden nicht schlecht. Denn dort hieß es in einem Frage-Antwort-Spiel nach einem ähnlichen Fall: „Es spielt keine Rolle, ob jemand in der Funktion eines Trainers, eines Spielers oder in einer anderen Funktion des Feldes verwiesen wird. Diese Person hat unverzüglich den Innenraum zu verlassen und darf in keiner Funktion mehr am Spiel teilnehmen. Die Rote Karte muss nicht mehr gezeigt werden, da bereits ein gültiger Feldverweis erfolgt ist.“

Dementsprechend ist das Urteil der KSK logisch. Die Tatsache, dass weder der Schiedsrichter Mabrouk, die Mitglieder der KSK noch die Vertreter des SC Greven 09 von dieser Bestimmung wussten und davon ausgegangen waren, dass es sich im Beispiel Hänsel um einen Präzedenzfall handelte, löste bei den Roxelern sicherlich nicht das schlechteste Gefühl aus.