Querpass
KSK hebt vorläufige Sperre gegen TGK-Akteur auf
von Robert Wojtasik
(11.11.11) Die im Zusammenhang mit den Vorkommnissen im B2-Spiel zwischen GW Lengerich und dem TuS Graf Kobbo Tecklenburg per einstweiliger Verfügung angeordnete Sperre gegen einen TGK-Spieler (wir berichteten) ist laut den Offiziellen Mitteilungen des Fußball- und Leichtathletik Verbands Westfalen von heute mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Wilfried Wiefermann, Vorsitzender der Kreisspruchkammer Tecklenburg, begründete die Entscheidung mit einem Formfehler. Der Platzverweis gegen den TGK-Akteur wurde zunächst aus dem Kontext heraus mit einer Tätlichkeit begründet, worauf die Sperre angeordnet wurde. Der TuS legte darauhin Protest ein, mit dem Hinweis, dass im Spielbericht "fahrlässiges Verhalten" als Begründung für den Platzverweis eingetragen sei.
Gemäß §5 Abs. 1 der Rechts- und Verfahrensordnung des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbands können Sperren durch einstweilige Anordnungen nur dann ausgesprochen werden, wenn ein Spieler im Spiel- oder Sonderbericht einer Tätlichkeit gegenüber dem Schiedsrichter, einem Schiedsrichterassistenten oder einem Spieler beschuldigt wird. Dieser Sachverhalt war nicht gegeben und die Sperre wurde folgerichtig aufgehoben. Offiziell verhandelt wird die Begegnung bei der nächsten mündlichen KSK-Sitzung am 23. November 2011 in Steinbeck.