Querpass
Joggen wäre bis Mitternacht erlaubt!
Von Fabian Renger
(19.04.21) Gibt's doch noch Hoffnung fürs Kindertraining? Die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes - auch weitläufig als Bundes-Notbremse bezeichnet - geht am Mittwoch zur Abstimmung in den Bundestag, anschließend am Donnerstag in den Bundesrat. Ab einer 7-Tages-Inizidenz im Landkreis oder der kreisfreien Stadt von 100 und mehr kommen künftig schwere Regeln zum Tragen. Allerdings wohl nicht ganz so schwere wie zunächst befürchtet.
Denn laut übereinstimmender Medienberichte (z.B. Tagesschau oder FAZ) soll Sport in Gruppen für Kinder bis 14 Jahre doch noch erlaubt bleiben. Dies sahen die bisherigen Entwürfe nicht vor, dort war bloß von kontaktlosem Individualsport die Rede. Der Haken an der gesamten Geschichte: Laut eines Berichts des Business Insiders soll diese Gruppengröße maximal fünf Kinder betragen. Mal abwarten.
Und sonst so? Die Ausgangsbeschränkungen sollen erst ab 22 Uhr (vorher 21 Uhr) gelten und bis 5 Uhr andauern. Joggen wäre vorher ab 21 Uhr verboten gewesen und stattdessen nun nach den neusten Berichten immerhin bis Mitternacht erlaubt. Auch Spaziergänge wären bis 24 Uhr keine strafbare Sache.