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Neue Regeln bekommt das Land...


Von Fabian Renger

(26.05.21) Und täglich grüßen die neuen Corona-Regeln. Gerade hatten wir uns an die aktuelle Coronaschutzverordnung gewöhnt. Da gibt's gleich die nächste mit gravierenden Änderungen. Bereits ab dem kommenden Freitag (28.5.) Öffnet externen Link in neuem Fenstergelten in NRW neuen Regeln. Neu ist nun die Einteilung in drei unterschiedliche Inzidenzstufen. Um diese restlos zu kapieren, benötigt man jetzt allerdings fast schon ein Diplom. Auch bei den Zuschauergrößen gibt's künftig neue Vorgaben. Die sparen wir uns aber mal an dieser Stelle. Denn da ist beispielsweise auch von irgendwelchen Schachbrettmustern in der Anordnung die Rede. Alles klar...

Wie dem auch sei.  Kommen wir nun zu den Regeln der Sportausübung, die ab dem 28. Mai in NRW zählen. [bei Inzidenzen über 100 greifen weiterhin die Maßnahmen der Bundes-Notbremse, s. Infokasten unten]

Inzidenzstufe 3 im Kreis oder der kreisfreien Stadt (Inzidenz 100-50,1)
Erlaubt ist...
...im Freien die gemeinsame Sportausübung einschließlich Ausbildung, Training und Wettkampf
a) in zulässigen Gruppen gemäß der allgemeinen Kontaktbeschränkungen
b) in Gruppen von bis zu 25 jungen Menschen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen
c) von bis zu 25 Personen bei ausschließlich kontaktfreier Ausübung

Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, ist unzulässig.

Inzidenzstufe 2 im Kreis oder der kreisfreien Stadt (Inzidenz 50-35,1)
Erlaubt ist zusätzlich (!!!) zu den vorherigen Regeln...
...im Freien die Ausübung von
a) kontaktfreiem Sport ohne Personenbegrenzung,
b) Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, negativem Testnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit [Anm. d. Red.: Dass Kontaktsport in 25er-Gruppen nun auch ohne Test für alle ab 19 Jahren möglich wäre, wie hier und da zu lesen ist, geht zumindest aus der Verordnung unserem Verständnis nach wohl nicht hervor]

...in geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit die Ausübung von
a) kontaktfreiem Sport unter Beachtung der Vorschriften zum Mindestabstand mit Ausnahme von hochintensivem Ausdauertraining (insbesondere Indoor-Cycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining)
b) Kontaktsport mit bis zu zwölf Personen.

Nun ebenfalls zulässig: Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen und des Mindestabstands. 

Inzidenzstufe 1 im Kreis oder der kreisfreien Stadt (Inzidenz unter 35)
Erlaubt ist zusätzlich (!!!) zu den den vorherigen Regeln...
...im Freien die Ausübung von Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit
2. in geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios die Ausübung von Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit,
3. in geschlossenen Räumen auch hochintensives Ausdauertraining (insbesondere IndoorCycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining) mit bis zu 15 Personen mit Negativtestnachweis und Mindestabstand, wenn die Räume vollständig durchlüftet oder mit viruzid wirkenden [Anm. d. Red.: Da wisst ihr Bescheid...] Luftfiltern ausgestattet sind.

Wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt, wird bei der Sportausübung auf Negativtestnachweise verzichtet.

Ab dem 1. September 2021 sind zudem Sportfeste und Sportveranstaltungen ohne feste Begrenzung der Zahl der teilnehmenden Personen sowie Zuschauerinnen und Zuschauer jeweils mit Negativtestnachweis und mit einem durch die zuständige Behörde genehmigten Hygienekonzept wieder erlaubt.

Wann wird welche Inzidenzstufe erreicht?

Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. 

Zur Erinnerung: Bundes-Notbremse

Überschreiten ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche, bundeseinheitliche Maßnahmen. Für den Sport heißt das:

Tagsüber ist Sport alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes möglich. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen. Diese Einschränkungen gelten nicht, wenn sich ausschließlich geimpfte und genesene Personen treffen. Ansonsten zählen geimpfte und genesene Personen bei der Berechnung von Höchstgrenzen nicht mit.

Nach fünf Werktagen in Folge, an dem die 100 unterschritten wird, enden die Notbrems-Beschränkungen ab dem übernächsten Tag.



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