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"Vorzeitiger Abbruch ist nicht möglich"


Von Fabian Renger

(12.03.21) Nun meldete sich auch der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) mit einer Sammlung zu den drängendsten Fragen zu Wort. Den 2. Mai - bei einer vierwöchigen Vorlaufzeit - als Re-Start-Termin hält der Verband allerdings bloß für ein optimistisches Gedankenspiel und keineswegs für einen fixen Termin. Einen vorzeitigen Abbruch der Spielzeit schließt der Verband weiter aus.

Wir veröffentlichen die Öffnet externen Link in neuem FensterFAQ des Verbandes hier im Wortlaut.

Wann könnte ein Re-Start in der Meisterschaft erfolgen?
Entgegen jüngst veröffentlichter Medienberichte gibt es nach wie vor keinen fixen Re-Start-Termin für Meisterschaftsspiele im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW). Stand jetzt sehen die geplanten Öffnungsschritte der Bundes- und Landesregierung vor, dass ab dem 5. April Kontaktsport im Freien – also auch Fußball – wieder möglich ist. Voraussetzung hierfür ist aber ein landesweiter Inzidenzwert zwischen 50 und 100. Bei höheren Werten können Kommunen und Landkreise Sportanlagen weiterhin geschlossen halten. Zudem berät die Bund-Länder-Konferenz am 22. März erneut und passt Lockerungsschritte und Verordnungen gegebenenfalls weiter an.

Zuletzt kursierte der 2. Mai als möglicher Re-Start-Termin durch die Medien. 
Bei dem eben dargestellten, optimistischen Gedankenspiel würde der 2. Mai nach einer vierwöchigen Vorbereitungszeit einen ersten Termin für überkreisliche Meisterschaftsspiele darstellen können. Kreise können von dieser Berechnung abweichen. Ob und inwieweit dieser Termin aber tatsächlich zu halten ist, hängt ausschließlich von der politischen und pandemischen Verfügungslage ab. 

Das heißt, dass Vereinen in jedem Fall eine vierwöchige Vorbereitungszeit gewährt wird?
Vertreterinnen und Vertreter des FLVW und der 29 FLVW-Kreise sind sich einig, dass den Vereinen nach der langen Zwangspause eine angemessene Zeit zum Training unter Wettkampfbedingungen – sprich: mit der gesamten Mannschaft und mit Kontakt – gewährt werden muss. Rund vier Wochen sind hierfür der vorgesehene Zeitraum. Sollte es die pandemische Verfügungslage zulassen, können hier zu Vorbereitungszwecken Freundschaftsspiele ausgetragen werden. 

Die nach wie vor fehlende Planungssicherheit macht vielen Vereinen zu schaffen. Kann der FLVW die Saison nicht einfach abbrechen?
Nein. Auch dem Verband fällt es aufgrund der unsicheren pandemischen Lage und dem unvorhersehbaren Infektionsgeschehen schwer, langfristig zu planen. Ein vorzeitiger Saisonabbruch ist aber nicht möglich. Die Organisation des Spielbetriebs ist satzungsgemäße Kernaufgabe des FLVW, weswegen der Verband – soweit es möglich ist – den Spielbetrieb für seine Mitgliedsvereine anbieten muss und wird.

Aber ist ein Meisterschafts-Spielbetrieb überhaupt noch sinnvoll, wenn absehbar ist, dass 50 Prozent der Spiele einer Staffel zur Wertung nicht mehr zu schaffen sind?
Aufgrund der unterschiedlichen Staffelgrößen ist es auch im Mai in vielen Ligen noch möglich, in die Wertung zu kommen. Zum anderen können Vereine – sofern Zuschauer wieder zugelassen sind – Einnahmen durch die Spiele generieren, die dringend benötigt werden. Auch deshalb ist ein pauschaler Saisonabbruch nicht vorgesehen.

Kann der Verband die Spielzeit nicht verlängern, um die Saison in die Wertung zu bekommen?
Nein, das Spieljahr 2020/21 endet am 30. Juni. Aus verschiedenen Gründen ist eine Saisonverlängerung nicht möglich: Zum einen starten bereits am 5. Juli in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien. Zum anderen haben die Vereine mit ihren Spielerinnen und Spielern Vereinbarungen oder Verträge geschlossen, die in der Regel bis zum 30. Juni gültig sind. In der Jugend ist außerdem der Altersklassenwechsel entscheidend, da nach dem Sommer nicht mehr dieselben  Kinder und Jugendlichen in den Mannschaften spielen würden.  

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