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In absehbarer Zeit ist ohne Immunisierung wohl Schluss


Von Fabian Renger

(08.12.21) Coronaschutzverordnungen lassen bekanntlich oft viele Fragen offen. Auch wir begreifen trotz der seit über eineinhalb Jahren andauernden Pandemie weiterhin nicht alles, was vom Land verordnet wird. Das bemerkten wir erst neulich, als es um in der derzeitigen Fassung um 16- und 17-jährige Schüler*innen ging. Auch den Ruhr Nachrichten erging es änhlich. Sie schickten dem NRW-Gesundheitsministerium daher nun einen breitgefächerten Fragenkatalog - Öffnet externen Link in neuem Fensterund bekamen viele spannende Antworten.

Beispielsweise fragten die RN, ob bei einem kritischen Inzidenzwert/Hospitalisierungswert eine Unterbrechung des Amateursports folgt. Und falls ja, wo dieser Wert läge. Das Ministerium antwortet: "Das aktuelle Infektionsschutzgesetz des Bundes lässt eine grundsätzliche Untersagung der Sportausübung und die Schließung von Sporteinrichtungen nicht zu. Daher stellt sich diese Frage für das Land nicht."

In Baden-Württemberg gilt seit kurzer Zeit 2Gplus für die Sportstätten. Die dortigen Fußballverbände schickten die  Vereine daher in die verfrühte Winterpause. Die Kollegen wollten wissen, ob es ähnliche Gedankenspiele in NRW für den Amateursport gebe. Das Minsterium betont: "Nein, derartige Überlegungen gibt es zurzeit nicht. Wir sind aber auch in einer anderen Situation: die 7-Tagesinzidenz in Nordrhein-Westfalen liegt heute (Stand 7. Dezember) bei 297,0 – in Baden-Württemberg liegt sie bei 516,7.

Ein wichtiger Unterschied und Hinweis des Landes, den man sich immer wieder vor Augen führen sollte - auch und vor allem, wenn wir über die Unterbrechungen anderer Fußballverbände berichten.

Zudem geht's unter anderem um das Thema PCR-Testung. Übergangsweise erlaubt das Land auch nicht immunisierten Sportlern die Teilnahme an Wettkämpfen/Trainingseinheiten, wenn sie einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorlegen. Warum gibt's diese Ausnahme von 2G überhaupt? Das Gesundheitsministerium erklärt: "Um diesen Sportlerinnen und Sportlern die Erlangung eines vollständigen Impfschutzes zu ermöglichen, ohne zwingend von für sie oder ihre Mannschaft wichtigen Wettbewerben, Ligaspielen etc. ausgeschlossen zu sein, können sie Training und Wettkampf übergangsweise auch mit einem PCR-Test – und damit ebenfalls mit einem hohen infektiologischen Schutzstandard – fortsetzen."

Und was zum Henker heißt denn jetzt eigentlich 'übergangsweise'? Auch das wird beantwortet: "Das Ende der Übergangsfrist soll möglichst bundesweit einheitlich unter Berücksichtigung der aktuellen Diskussion zu den bereichsbezogenen 2G- beziehungsweise Impfpflichten festgelegt werden. Schon jetzt müssen sich aber alle Sportlerinnen und Sportler darauf einstellen, dass absehbar ohne eine Immunisierung keine Teilnahme an den entsprechenden Wettbewerben und Trainingseinheiten mehr möglich ist."

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