Querpass
Für den Innenraum neue Regeln
Von Malte Greshake
(27.12.21) Die neue Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist da: Ab dem 28. Dezember gelten in NRW neue Regeln, die auch den Amateursport betreffen. Grundsätzlich dürfen sich dann im öffentlichen und privaten Raum ja nur maximal zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen. Wirken sich diese Kontaktbeschränkungen jetzt also auch auf Sport im Innen- und Außenbereich aus?
Nach unserer Lesart der neuen Schutzverordnung - nein. Wie die Ruhr Nachrichten bereits auch schon berichteten, dürfen Sportler unter freiem Himmel sowie im Innenraum weiter ohne Personenbegrenzungen ihren Sport ausüben. Trainingsgruppen müssen also nicht in kleinere Gruppen aufgeteilt werden. "Private Zusammenkünfte von ausschließlich immunisierten Personen im öffentlichen und privaten Raum sind zulässig, soweit es sich um die Teilnahme an einer zulässigen Versammlung oder Veranstaltung beziehungsweise die Nutzung eines zulässigen Angebots gemäß § 4 Absatz 1 bis 3 handelt", heißt es nämlich in der Schutzverordnung. Und § 4 beinhaltet eben die gemeinsame Sportausübung im Freien und auch im Innenraum als zulässiges Angebot.
Für den Sport im Freien gilt dabei weiterhin, dass nur immunisierte Personen auf Sportstätten gemeinsam Sport ausüben dürfen. Wobei als Ersatz für eine Immunisierung auch immer noch ein PCR-Test ausreicht. Für den Hallensport beinhaltet die neue Schutzverordnung nun aber eine neue Regel: Ab dem 28. Dezember müssen Teilnehmer zusätzlich zu ihrer Immunisierung auch einen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltest vorweisen (2G+). Für nicht-geimpfte Personen reicht wie beim Sport im Freien als Ersatz für die Immunisierung ein PCR-Test.
DFB mit Zuversicht ins neue Jahr
In seiner Jahresbilanz sprach sich indes der Deutsche Fußball-Bund (DFB) gegen einen erneuten Lockdown im Amateursport aus und berief sich auf eine Umfrage im Amateurfußball-Barometer, bei der rund 75 Prozent der Befragten befürworteten, dass sich der DFB und seine Landesverbände weiterhin für die Fortführung des Amateurspielbetriebs einsetzen.
"Denn bei aller weiterhin gebotenen Vorsicht: Speziell der organisierte Fußball hat als Freiluftsport mit seinen akribisch ausgearbeiteten und umgesetzten Hygienekonzepten nachgewiesen, keine Risikoquelle zu sein. Beim Fußballspielen besteht nur ein sehr geringes Risiko, sich mit dem Coronavirus anzustecken", heißt es von Seiten des DFB, der im Zuge dessen auch auf eine Studie vom Institut für Sport- und Präventivmedizin der Universität des Saarlandes hinweist.
Zudem setzt sich der DFB mit seinen Landesverbänden auch im neuen Jahr für eine Impfung gegen das Coronavirus ein. "Denn der Fußball trägt dank seiner starken Vereinsstruktur und der Möglichkeit, seine Gesundheit durch Bewegung zu fördern, zur Eindämmung der Pandemie bei", heißt es.