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Das Land plant die nächsten Lockerungen


Von Fabian Renger

(UPDATE/13.07.20) Es geht aufwärts! Das Land NRW plant die nächsten Lockerungsschritte. Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am gestrigen Sonntag Änderungen für die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) beschlossen, Öffnet externen Link in neuem Fensterwie das das Ministerium Arbeit, Gesundheit und Soziales mitteilt. Auch im Sport gibt es neue Rahmenbedingungen.

So heißt es in der Pressemitteilung beispielsweise:"Die Personenbegrenzung beim Kontaktsport in der Halle wird von zehn auf 30 Personen erhöht. Auch die zulässige Zuschauerzahl wird von 100 auf 300 erhöht."

Heißt übersetzt: Handballer beispielsweise dürfen in der Halle in Kürze mit bis zu 30 Personen normal trainieren. Bislang war es Handballern nur zu zehnt erlaubt, ihren Sport in der Halle in voller Gänze auszuüben.

Bei Fußballspielen dürften sich die Kassierer über Mehreinnahmen freuen. Die Zuschauer-Obergrenze lag bislang bei 100 Personen. Rückverfolgbarkeit inklusive. Diese Nachricht dürfte auch den FLVW um Vize-Präsident Manfred Schnieders freuen. Der bemüht sich derzeit bekanntlich um "flexible Zuschauer-Konzepte" für einen möglichen Saisonstart im September, Öffnet externen Link in neuem Fensterwie der Verband just mitteilte.

Seit Sonntagabend steht die CoronaSchVO (tolles Wort!!!!!) Öffnet externen Link in neuem Fensternun auch im Netz bereit. Sie ist gültig ab dem 15. Juli. Dort steht jetzt folgendes nieder geschrieben:"Die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs ohne Mindestabstand während der Sportausübung ist nur mit bis zu 30 Personen zulässig, wobei die Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 sichergestellt sein muss." Hier wird nun nicht mehr unterschieden zwei Freiluftsport und Hallensport.

Auch der Zuschauerpart ist dort jetzt schwarz auf weiß zu finden:"Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist nur bis zu 300 Personen und bei sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 zulässig." Bedeutet: Name, Adresse Telefonnummer müssen weiterhin eingetragen werden in Listen. 

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