Oberliga Westfalen
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Tief im Westen...: Bochums Reserve wird Oberligist
von Fabian Renger
(27.03.24) Tief im Westen, wo die Sonne verstaubt, wird bald Oberliga-Fußball gekickt. Wie der FVLW am Mittwoch mitteilte, bekommt die Oberliga Westfalen nämlich Zuwachs: Die reaktivierte zweite Mannschaft des VfL Bochum wird dort in der kommenden Saison an den Start gehen. Das ist zumindest mal eine Nachricht.
"Die Eingruppierung hat das Präsidium des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) in dieser Woche einstimmig in einem schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen", erklärt der Verband in seiner Pressemeldung. "Vorausgegangen waren ein entsprechender Antrag des VfL Bochum sowie Anhörungen des Verbands-Fußball-Ausschusses (VFA) und des FLVW-Kreises Bochum."
Kein Einfluss auf die Auf- und Abstiegsregeln - vorerst
Auswirkungen auf die Auf- und Abstiegsregelungen in der laufenden Saison hat das Ganze nicht, betont der FLVW. Auch für die Saison 2024/25 werde die Abstiegsregelung unverändert bleiben. "Somit werden in der kommenden Spielzeit nach jetzigem Stand 19 Teams in der Oberliga Westfalen starten. Erst in der Auf- und Abstiegsregelung 2025/26 soll eine entsprechende Regelung getroffen werden, wonach die Oberliga Westfalen in der Saison 2026/27 wieder die gewohnte Sollstärke von 18 Mannschaften aufweist", heißt es in der Pressemitteilung.
Auch FLVW-Präsident Manfred Schnieders kommt in der Meldung zu Wort: "Den Vereinen aus der Oberliga soll kein Nachteil entstehen. Auch die Zweitplatzierten der Westfalenliga-Staffeln würden in diesem und im nächsten Jahr Relegationsspiele absolvieren, sofern es die Zahl der westfälischen Absteiger aus der Regionalliga zulässt."
Der VfL Bochum hat mit seiner zweiten Mannschaft nach dem Abstieg aus der Regionalliga West 2015 nicht mehr am Spielbetrieb teilgenommen. Rechtsgrundlage der Wiederaufnahme ist übrigens § 39 (3) der Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (SpO/WDFV). Da heißt es: "Neu in den Verband aufgenommene Vereine und wiederaufgenommene Vereine sollen in der Regel der untersten Klasse ihres Kreises zugeteilt werden. Die Entscheidung trifft das Präsidium des zuständigen Landesverbandes nach Anhörung des zuständigen Kreisvorstandes und des Verbandsfußballausschusses." Letzteres ist damit offenbar geschehen.