SW Münster droht Zwangsabstieg
Von Andreas Teipel
(04.11.11) Er ist nicht nur eine Drohgebärde, dieser 3-Stufen-Plan. Für SW Münster nimmt dieses Szenario aktuell bedrohliche Züge an. Weil die Rappen derzeit keinen einzigen Schiedsrichter stellen, rutschte der A1-Kreisligist nun in Stufe 3 des Sanktionskataloges, der Vereine dazu anhalten soll, Unparteiische für den Spielbetrieb abzustellen. "Wir arbeiten mit Hochdruck daran, wieder einen Schiedsrichter zu stellen", hoffte Sportleiter Vito Pasquariello in einem zugezogenen Studenten bald schon die Rettung gefunden zu haben. Doch bis dahin heißt es bangen, denn bis zum Ende der Saison wird laut Amtlicher Mitteilung des FLVW "maximal noch ein Anwärterlehrgang vor dem Saisonende stattfinden".
Mangel an Schiedsrichtern hatte Schwarz-Weiß eigentlich schon immer. Doch seit vor rund einem Jahr der einzige amtliche Schiri aufhörte, rutschten die Nullsiebener nun in die dritte Stufe, die den Zwangsabstieg der untersten abstiegsfähigen Mannschaft zur Folge hat. Für den aktuellen Zehnten der Tabelle sicher eine Katastrophe.
Die Lösungswege sind indes begrenzt. Zwei Möglichkeiten gäbe es jedoch: Entweder SW Münster schickt einen Teilnehmer zum nächsten Schiedsrichterlehrgang, der allerdings nur dann stattfinden wird, wenn genügend Teilnehmer mitmachen, oder man findet einen Schiedsrichter aus einem anderen Fußballkreis, der seinen Lebensmittelpunkt nach Münster/Warendorf verlagert hat. Auf die Art füllte beispielsweise Nienberge jüngst seinen Schiedsrichter-Bestand auf. Abwerben von anderen Vereinen gilt nicht, da Schiedsrichter nur einmal in der Saison wechseln können. Stichtag ist hier der 30. Juni.
SW Münster wird also schleunigst tätig werden müssen, will der Verein nicht zwangsabsteigen. Aber halt! Vielleicht gibt es ja noch ein Hintertürchen. Was wäre, wenn die zweite Mannschaft aufsteigen würde und die erste die Klasse hielte? Schließlich heißt es, dass die unterste abstiegsfähige Mannschaft absteigen muss oder, falls keine Mannschaft absteigen kann wie aktuell beim IKSV Münster, der Aufstieg verwehrt bliebe. Aber zu diesem Sonderfall hatte selbst Kreisschiedsrichter-Obmann Gereon Melcher keine absolut verlässliche Antwort: "Wahrscheinlich ginge das", lachte er, "aber da will ich mich jetzt garantiert nicht drauf festlegen."
Hier nochmal die Regeln des 3-Stufen-Plans in aller Kürze:
Stufe 1 - Geldstrafe
- betrifft alle Vereine, die das Schiedsrichtersoll nicht zu 100 Prozent erfüllen
Stufe 2 - Geldstrafe und Sperre für die Ausrichtung eigener Turniere
- betrifft alle Vereine, die das Schiedsrichtersoll im zweiten Jahr nicht erfüllen und unter eine Quote von 60 Prozent rutschen
Stufe 3 - Geldstrafe, Turniersperre sowie Zwangsabstieg oder Aufstiegssperre
- betrifft alle Vereine, die das Schiedsrichtersoll im dritten Jahr nicht erfüllen und unter eine Quote von 40 Prozent rutschen