Anregung oder offizieller Einspruch gegen Spielwertung
Von Andreas Teipel
(26.04.12) Seit Dezember letzten Jahres knabbern die Verantwortlichen der Warendorfer SU III an ihren Fingernägeln. Der Grund: Sie erwarten eine Spielwertung, die zu ihren Gunsten ausfallend, ihr Team punktgleich mit Milte an die Tabellenspitze der Kreisliga C4 hieven würde. Doch bislang warten sie vergebens. Das Verfahren schwebt noch.
Warendorf hatte nach seiner 2:4-Niederlage in Rinkerode beim Staffelleiter anregt zu prüfen, ob ein gegnerischer Spieler zuvor in der ersten Mannschaft des SVR zum Einsatz gekommen sei, somit also nicht spielberechtigt war. Wäre das der Fall, gingen die Punkte nachträglich wohl an die WSU.
Auf Nachfrage von Heimspiel-online beim Kreisspruchkammer-Vorsitzenden Manfred Mönig kam eine interessante Unterscheidung zutage.
Warendorf nämlich habe keinen offiziellen Einspruch beim Staffelleiter eingereicht, sondern nur eine Anregung. Jedoch ist der Kreis keinesfalls verpflichtet, dieser Anregung auch nachzugehen. Nur bei einem offiziellen Einspruch, der binner 10-Tages-Frist eingereicht werden muss und für den in dieser Zeit auch eine Gebühr zu zahlen ist, MUSS der Kreis den Fall prüfen. Kleiner aber feiner Unterschied: Bei einer Anregung fallen für den Verein keine Gebühren an!
"Aber keine Sorge, wir werden den Fall noch prüfen", so Mönig. Nur halt jetzt noch nicht. Warum überhaupt die KSK eingeschaltet wurde und der Staffelleiter nicht wie sonst üblich selbst eine Entscheidung traf, beantwortete Mönig so: "Herr Teipel, ich äußere mich doch nicht zu einem schwebenden Verfahren." Recht hat er. Also, liebe Warendorfer, weiterkauen.