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Kreisliga A TE

Halen äußert sich zum
"Fall Szczotko"


von Christian Lehmann

(23.05.19) Vor knapp einer Woche hatten wir im Artikel Öffnet internen Link im aktuellen Fenster"Eine fünfte Gelbe kann teuer werden" über die sechswöchige Spieler gegen einen A-Liga-Kicker des SC Halen berichtet, die das Kreis-Sportgericht aufgrund eines grob unsportlichen Verhaltens im Öffnet internen Link im aktuellen FensterMeisterschaftsspiel gegen Arminia Ibbenbüren verhängt hatte. Nun hat sich der Klub zum Thema und zur Presse-Berichterstattung über besagten Fall geäußert.

"Die 1. Fußballmannschaft des SC Halen hat in der Endphase der laufenden Saison in der Kreisliga A auf den Spieler Pawel Szczotko verzichten müssen. Der Außenverteidiger ist von der Spruchkammer des Fußballkreises Tecklenburg wegen grob unsportlichen Verhaltens zu einer sechswöchigen Sperre verurteilt worden. Szczotko hatte im Meisterschaftsspiel gegen die zweite Mannschaft von Arminia Ibbenbüren seine 5. Gelbe Karte provoziert, um die fällige Sperre beim folgenden Spiel abzusitzen, für das er aus privaten Gründen ohnehin verhindert gewesen wäre", heißt es in einer Pressemitteilung, die von Vorstandsmitglied Tiede Tedinga unterzeichnet ist. 

Entschuldigung bei Gegner und Schiedsrichter

Weiter heißt es: "Aus dieser Aktion machte er (der Spieler, Anm.) weder vor dem Gegner, noch vor dem Schiedsrichter der Partie einen Hehl. Stattdessen erklärte er die Aktion. Nach dem Spiel bedankte er sich beim Schiedsrichter. Dieses wettbewerbsschädigende Verhalten und den geschilderten Umgang damit hat die Kammer im dafür vorgesehen Rahmen bestraft. Der SC Halen hat das Urteil umgehend akzeptiert. Dabei hat die Kammer festgestellt, dass es sich bei der Aktion um eine Gedankenlosigkeit gehandelt hat und der Spieler Pawel Szczotko keinesfalls die Absicht hatte, den Gegner oder den Schiedsrichter gering zu schätzen oder gar zu verhöhnen." 

Die auch im Artikel von Heimspiel-online verwendete Formulierung, der Spieler habe mit seiner Aktion geprahlt, sei falsch, argumentieren die Halener. "Von Prahlerei ist in der betreffenden Verhandlung zu keinem Zeitpunkt die Rede gewesen. Dass der Spieler sich nichtsdestotrotz grob unsportlich verhalten hat, ist unstrittig. Er hat sich aber auch reuig gezeigt und sich für seine Aktion bei Gegner und Schiedsrichter entschuldigt. Daher besteht kein Grund, ihn auf diese Art und Weise öffentlich an den Pranger zu stellen."

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