Spieler fragen...: Darf ich bei den Stadtis ein Tor werfen?
Von Christian Lehmann
(03.11.15) Schon allein die Frage sorgte für Empörung bei Heimspiel-Redakteur Mario Witthake: "Wenn das wirklich so sein sollte, dann widerspricht das meiner Idee vom Fußballspiel." Gut, dass die Offiziellen des hiesigen Fußballkreises es genauso sehen. Nein, ein Torhüter darf bei den Stadtmeisterschaften am Berg Fidel kein Tor werfen!
Gestern hatte Kreis-Schiedsrichterobmann Gereon Melchers anlässlich der Auslosung der Stadtmeisterschaftsgruppen auf die wichtigsten Regeländerungen aufmerksam gemacht. Dabei führte er auch aus, dass der Torwart sich überall auf dem Feld, also auch wieder in die gegnerische Hälfte, aufhalten dürfe. Ebenfalls darf er überall hinwerfen. Wird der Keeper in der eigenen Hälfte angespielt, hat er vier Sekunden zur Weiterleitung.
Für unseren Leser Marco ergab sich infolge dessen die Frage: "Wenn ich den Ball überall hinwerfen darf, darf ich als Torwart dann auch ein Tor werfen?"
Die klare Antwort: Nein. "Wir spielen Fußball, nicht Handball", sagt Kreis-Schiedsrichterlehrwart Thorsten Kaatz und beruhigt alle Fußballromantiker. Wirft der Torwart den Ball nach einer Spielunterbrechung ins gegnerische Tor, so wird die Partie mit einem Abwurf von dort fortgeführt. Ebenso wird verfahren, wenn der Schlussmann den Ball aus dem Spiel heraus abfängt und ihn ins gegnerische Tor wirft - eine Spielsituation, die durchaus denkbar wäre, denn viele Teams werden versuchen, den Torhüter ähnlich wie beim Futsal als zusätzlichen Feldspieler nach vorn zu schieben und somit das eigene Tor entblößen. Wie im Vorjahr zählt im Übrigen auch ein durch Einkicken erzieltes Tor nicht, in diesem Fall ginge es ebenfalls mit einem Abwurf vom entsprechenden Tor weiter.
Am 17. November (19 Uhr) hält der Fußballkreis einen Infoabend im Clubheim des 1. FC Gievenbeck ab, bei dem die wichtigsten Regeländerungen noch einmal ausführlich erläutert werden sollen. Interessierte, besonders Verantwortliche von Vereinen, die ein Hallenturnier ausrichten möchten, sind hierzu herzlich eingeladen.